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Fairer Handel:
gut, wenn alle profitieren

Wichtiger Teil einer verantwortungsvollen Sortimentsführung ist der faire und verlässliche Umgang
mit unseren Handelspartnern.

Fairer Handel:
gut, wenn alle profitieren

Der EDEKA-Verbund setzt auf eine faire Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten. Das gilt ganz besonders auf regionaler Ebene: Als größter Vermarkter regionaler Lebensmittel ist EDEKA seit vielen Jahren verlässlicher Partner der Landwirte. Ein Beispiel für die Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren, ist das faire Milchsortiment unter der Regionalmarke "Unsere Heimat – echt & gut“ der EDEKA Südwest. Die Milch wird von drei Molkereien aus der Region geliefert.

Die hier angeschlossenen Milchbauern profitieren von einem um zehn Prozent über dem verhandelten Einkaufspreis liegenden Preisaufschlag, den EDEKA an die Molkereien zahlt. Diese geben den Aufschlag eins zu eins an die Produzenten weiter. Auch andere EDEKA-Regionen haben vergleichbare Initiativen ins Leben gerufen, ebenso wie zahlreiche selbstständige EDEKA-Kaufleute.

Auch unser Discounter Netto Marken-Discount hat „Ein Herz für Erzeuger“. Mit dieser Eigenmarke bietet Netto seinen Kunden die Möglichkeit, Landwirte aus der Heimat gezielt zu unterstützen. Denn alle Lebensmittel mit dem Logo „Ein Herz für Erzeuger“ sind mit einem Aufpreis von 10 Cent versehen, der den Produzenten direkt zugute kommt. Aufgrund der positiven Kundenresonanz wird das Angebot kontinuierlich ausgebaut.

Einhaltung von Sozialstandards

Zu einer nachhaltigen Sortimentspolitik gehört es sicherzustellen, dass die Produkte auch unter sozial und ökologisch verantwortungsvollen Bedingungen hergestellt worden sind. EDEKA fordert die Einhaltung von sozialen Mindeststandards von ihren Geschäftspartnern verbindlich ein – diese Anforderung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Übersicht unten).

Als einer der führenden deutschen Lebensmittelhändler sehen wir uns in der Verantwortung, an einer dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen in unseren Lieferländern mitzuwirken. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren europäischen Unternehmen engagiert sich EDEKA daher auch im Rahmen der Business Social Compliance Initiative (BSCI), um den Aufbau von Strukturen zur Einführung und Kontrolle von Sozialstandards entlang der gesamten Lieferkette zu fördern. Zielsetzung ist es, zukünftig in risikobehafteten Warengruppen nur noch durch BSCI oder vergleichbare Organisationen bzw. Standards abgesicherte Produkte zu akzeptieren.

  • Diskriminierungen


    Diskriminierungen, gleich welcher Art, sind untersagt.

  • Kinderarbeit


    Kinderarbeit wird nicht geduldet. Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen, es sei denn gemäß ILO-Konvention werden Ausnahmen gewährt. Die jeweils anwendbaren nationalen Regelungen zum Schutz von jungen Beschäftigten sind einzuhalten.

  • Zwangsarbeit


    Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit dürfen nicht erfolgen. Die Beschäftigung muss freiwillig sein und auf Grundlagen beruhen, die den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen entsprechen.

  • Disziplinarmaßnahmen


    Alle Beschäftigten haben Anspruch darauf, respekt- und würdevoll behandelt zu werden. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit den nationalen Gesetzen und den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

  • Arbeitszeiten


    Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Vorschriften strenger sind.

  • Vergütung


    Der für eine Standard-Arbeitswoche gezahlte Lohn hat mindestens den gesetzlichen oder industriellen Mindeststandards zu entsprechen, je nachdem welcher von beiden höher ist. Geschäftspartner müssen sich darum bemühen, Löhne zu zahlen, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen.

  • Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit


    Der Arbeitgeber muss die Bereitstellung eines sicheren und hygienischen Arbeitsumfeldes sicherstellen, welches die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten nicht gefährdet. Insbesondere jugendlichen Beschäftigten dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Bedingungen ausgesetzt werden.

  • Umwelt- und Tierschutz


    Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in der Produktion ist von herausragender Bedeutung und unbedingt zu beachten. Hierzu gehört nicht nur die Einhaltung der jeweils gültigen nationalen Umwelt- und Tierschutzgesetzgebung. Der Geschäfts-
    partner setzt sich für eine Minimierung sämtlicher potenzieller Risiken und Auswirkungen seines Produktionsprozesses für die Umwelt sowohl innerhalb seines Unternehmens als auch bei seinen Zulieferern ein. Alle Geschäftspraktiken und Verfahren, insbesondere auch die Entsorgung von Abfällen und der Umgang und die Entsorgung von Chemikalien und Gefahrstoffen, müssen die jeweiligen rechtlichen Mindestanforderungen zum Umweltschutz erfüllen oder sogar übertreffen.

  • Managementsysteme zur Einhaltung der Standards


    Der Geschäftspartner wird Managementsysteme einführen, mit denen die vorgeschriebenen sozialen Standards sowohl in seinen Werken als auch in denjenigen seiner Zulieferer eingeführt werden können und ihre Einhaltung überwacht werden kann. Er wird seine Beschäftigten über diese geforderten Standards informieren und ihnen diese zugänglich machen.