Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist vielseitig und klassisch geprägt. Sie lernen nicht nur die Aufgabengebiete von Anwälten und Richtern kennen, sondern auch die Bezeichnung und Zuordnung von Gesetzen.
Für das Recht
Ihre Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist vielseitig und klassisch geprägt. Sie lernen die Aufgaben von Anwälten und Richtern kennen und wie man Gesetze bezeichnet, unterscheidet und zuordnet. Außerdem erfahren Sie, wie Gerichte aufgebaut sind und welche Zweige der Gerichtsbarkeit man unterscheidet. Als Rechtsanwaltsfachangestellte/r kümmern Sie sich selbstständig um die Führung von Schriftverkehr und Akten sowie um das Ablegen von Schriftstücken – Aufgaben, die Konzentration, Organisationstalent und Ausdauer von Ihnen verlangen.
Ihre Tätigkeiten im Überblick
- Sie organisieren Schriftverkehr
- Sie erstellen Schriftsätze, Verträge und Präsentationen
- Sie planen Termine und Reisen
- Sie überwachen Fristen
- Sie empfangen Mandanten
- Sie führen Akten
Dauer und Ablauf
Ihre Ausbildung dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich. Während der Ausbildung erwarten Sie abwechslungsreiche Tätigkeiten, bei denen Sie Praxisnähe erhalten und in die einzelnen Fachbereiche integriert werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung besitzen Sie den Abschluss des/der Rechtsanwaltsfachangestellten – ein Fundament für eine anspruchsvolle Karriere. Denn nach dem Abschluss der Ausbildung können Sie sich zum/zur Rechtsfachwirt/in weiterbilden.
Das sollten Sie mitbringen
- Sehr gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint)
- Ausgezeichnete Deutsch- und gute Englischkenntnisse
- Sorgfalt und Genauigkeit
- Organisationstalent
- Selbstständige und systematische Arbeitsweise
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Gute Umgangsformen
- Lernfähigkeit und Lernbereitschaft
- Absolute Vertrauenswürdigkeit
- Leistungs- und Entwicklungsbereitschaft
Weitere Informationen und den richtigen Ansprechpartner für Ihre Region finden Sie hier:
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